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Drohne fliegen in Schweden

Seit Januar 2021 gelten die europaweiten Bestimmungen der EASA für das Fliegen von Drohnen in Schweden. Ein Drohnenpilot muss einen Drohnenführerschein besitzen. Der läßt sich in Schweden über das Transportstyrelsen, also dem schwedischen Verkehrsamt, online machen, jedoch ausschließlich nur auf Schwedisch. Ebenfalls beim Transportstyrelsen musst Du dich als Drohnenpilot registrieren. 

Zu guter letzt muss auch Deine Drohne beim Transportstyrelsen registriert werden und muss mit einer brandsicheren Plakette mit Deinem Namen und Deiner Adresse und Deiner ID ausgestattet sein.

 

Hast Du einen gültigen EASA Drohnenführerschein in einem anderen europäischem Land gemacht, bist dort registriert und Deine Drohne ist mit einer Adressplakette ausgestattet, darfst Du auch in Schweden mit Deiner Drohne fliegen.

Grundsätzlich gilt für jeden Flug:

  • Privatsphäre beachten
  • Kein Flug über Menschenansammlungen
  • Drohne nur auf Sichtflug fliegen
  • 120 Meter maximale Flughöhe
  • 500 Meter maximale Entfernung (Sichtflug beachten!)
  • Kein Flug über sensible Bereiche wie Industrieanlagen

Nur mit den Regelungen zur Drohnenfliegerei ist es in Schweden damit aber noch nicht genug. So gerne Du womöglich jetzt Deine spektakulären Aufnahmen aus Lappland zeigen und posten möchtest, darfst Du die Bilder streng genommen nicht ohne Genehmigung veröffentlichen. Das gilt für private Bilder und im besonderen Maße für Bilder für gewerbliche Zwecke. Die zuständige Behörde für die Genehmigung ist das Landesvermessungsamt, auf Schwedisch Lantmäteriet.

 

Hier der Link zur Drohnenseite vom Transportstyrelsen:

https://www.transportstyrelsen.se/sv/luftfart/Luftfartyg-och-luftvardighet/dronare/