Herzlich Willkommen auf der Web- und Blog-Seite vom Alten Schweden. Vielleicht bist Du hier um Dir einfach unsere spannenden Blogbeiträge und die kurzen Videos dazu anzuschauen oder aber Du brauchst Hilfe zum Beispiel beim Hauskauf, jemanden der Dein Wunschhaus im Vorfeld besichtigt oder Hilfe im Umgang mit den schwedischen Behörden, Banken, Versicherungen, Handwerkern oder bei vielem mehr. Für privat bis gewerblich.
Hier gibt es nicht nur viel Wissenswertes und Spannendes für alle Schwedenfans zu allen Themen rund um Schweden. Du findest hier vor allem direkte Unterstützung rund um Deinen Hauskauf - von der Hausbesichtigung bis zur Kaufabwicklung, für Deine Einwanderung - von der Personennummer bis zur Einfuhr Deines Fahrzeugs und zu allem was Du wissen musst, wenn Du in Schweden arbeiten willst - ob als Selbstständiger oder im Angestelltenverhältnis.
Wir beraten und unterstützen Dich bei allen Vorgängen zu Deinem Hauskauf - von der Hausbesichtigung bis zum Bankkonto und vermitteln Dir Handwerker für alle Arbeiten an Deinem Haus. Wir helfen Dir bei Deiner Einwanderung und sämtlichen Behördenangelegenheiten - von der Personennummer bis zum Import Deines Fahrzeuges.
Wir beraten Dich auf Deinem Weg in die Selbstständigkeit in Schweden. Wir unterstützen Dich beim Erstellen von Businessplänen z.B. für Deine Bank und navigieren Dich durch die behördlichen Anforderungen, die für Deine Unternehmensgründung notwendig sind.
Du bist selbstständig und willst Dein Unternehmen vermarkten? Über unser Mutterunternehmen erstellen wir Dir eine auf Deine Zielgruppe angepasste Kampagne und bedienen dabei sämtliche Marketingkanäle von Druck- bis Onlinewerbung und Social Media.
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Hast Du Deinen ersten Wohnsitz in Deutschland, musst Du Überweisungen ab 12.500,- EUR ins Ausland und auch aus dem Ausland bei der Bundesbank melden.
Hast Du zum Beispiel Deinen ersten Wohnsitz noch in Deutschland und kaufst Dir ein Haus oder Ferienhaus in Schweden, so musst Du die Zahlung von einem deutschen an ein schwedisches Konto melden.
Das betrifft sicherlich die meisten Auswanderer und Ferienhauskäufer.
Die Meldung ist kostenlos und kann als Privatperson sogar telefonisch gemeldet werden.
Wer die Meldung versäumt, muss allerdings mit einer Strafe von bis zu 30.000 EUR pro Verstoß rechnen.
Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Bei verspäteter Meldung kann eine Selbstanzeige beim Hauptzollamt Straffreiheit bewirken – vorausgesetzt, die Behörde hat noch keine Ermittlungen eingeleitet.
Es ist also Hauskäufern in Schweden, die zum Zahlungszeitpunkt der Zahlung ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben oder hatten unbedingt geraten, die Transaktion fristgerecht zu melden oder nachträglich anzuzeigen.
Ausgenommen von der Meldepflicht sind Zahlungen für die Ein- und Ausfuhr von Waren und Zahlungen für Kredite.
Link zu mehr Informationen und zur Meldung bei der Bundesbank
https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft-formular-center/zahlungsmeldungen
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